1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge und Leistungen von Ländle Entrümpelung (Ahmet Fatih Akkuzu), Eisengasse 65, 6850 Dornbirn, im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Kellerentrümpelung, Gewerberäumung sowie verwandte Dienstleistungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder mündlichen Angebots durch den Kunden zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nach Möglichkeit schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind (z. B. zusätzlicher Aufwand durch nicht angegebene Mengen, fehlende Zugänglichkeit, Sondermüll), werden gesondert verrechnet.

4. Preise und Zahlung

Es gilt der im Angebot genannte Fixpreis, sofern sich die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort nicht wesentlich von den dem Angebot zugrunde gelegten Angaben unterscheiden. Die Zahlung ist, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Leistungserbringung in bar oder per Überweisung fällig. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Termine und Stornierung

Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung oder unvorhersehbare Umstände begründen keinen Schadenersatzanspruch. Eine Terminabsage durch den Kunden sollte spätestens 24 Stunden vorher erfolgen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die zu räumenden Objekte zum vereinbarten Termin zugänglich sind und wertvolle, persönliche oder zu erhaltende Gegenstände vorab gekennzeichnet bzw. entfernt wurden. Für in der Räumung verbliebene Gegenstände, deren Erhalt nicht ausdrücklich vereinbart wurde, übernimmt Ländle Entrümpelung keine Haftung.

7. Haftung

Ländle Entrümpelung haftet für Schäden, die im Rahmen der Leistungserbringung schuldhaft verursacht werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist gegeben.

8. Entsorgung und Eigentumsübergang

Mit Übergabe der zu entsorgenden Gegenstände an Ländle Entrümpelung gehen diese in das Eigentum des Unternehmens über. Die Entsorgung erfolgt fach- und umweltgerecht über zugelassene Entsorgungs- und Recyclingbetriebe.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Ländle Entrümpelung. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand dieser AGB: Juni 2026.